Common use of ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS Clause in Contracts

ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS. 12.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden.

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Samples: www.international.hu-berlin.de, www.international.hu-berlin.de, www.international.hu-berlin.de

ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS. 12.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden.

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ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS. 12.1 11.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden.

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ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS. 12.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden.. * Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie dazu, welche Daten wir erfassen, wer Zugriff darauf hat und wie wir diese Daten schützen, finden Sie unter:

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ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS. 12.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen Bestim- mungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden.

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Samples: www.izc.tu-clausthal.de

ÜBERPRÜFUNGEN UND AUDITS. 12.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nationa- len Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert angefor- dert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase Mobilitäts- phase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß ord- nungsgemäß umgesetzt werden.

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Samples: www.uni-trier.de