Überprüfungen. Der Auftragnehmer unterhält ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo
Überprüfungen. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter unterhält ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung