Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und derÄnderungsvereinbarung • February 24th, 2022
Contract Type FiledFebruary 24th, 2022Mit der vorliegenden Vereinbarung nehmen die Vertragspartner vor dem Hintergrund aufgetretener Nachfragen aus dem Kreis der Normadressaten klarstellende Regelungen in den Anlagen 11 und 11a zum BMV-Z dahingehend auf, dass die in den folgenden Artikeln näher bezeichneten Pauschalen nicht einmal je Vertragszahnarztpraxis, sondern je Konnektor-Standort gezahlt werden. Soweit Ansprüche auf die Pauschalen zeitlich vor dieser Klarstellung nicht für alle Konnektor- Standorte geltend gemacht worden sind, können entsprechende Nachforderungen geltend gemacht werden. § 6 Absatz 4 Satz 1 Anlage 11 gilt mit der Maßgabe, dass die Jahresfrist mit Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung zu laufen beginnt.