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Allgemeine Vertragsbedingungen zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten
December 1st, 2022
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    December 1st, 2022

https://prs.digitaleslernen.gv.at oder durch Unterfertigung der Zustimmungserklärung zu akzeptieren. 2.2. Mit der Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen verpflichtet sich die/der Erziehungsberechtigte zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 25 % des vom Bund für das digitale Endgerät bezahlten Preises, soweit die/der Erziehungsberechtigte nicht auf Antrag von der Zahlung des Eigenanteils befreit wird. Dazu wird die/der Erziehungsberechtigte ihr/sein Bankinstitut oder Kreditkartenunternehmen anweisen, an den Bund den Eigenanteil zur Zahlung zu bringen. 2.3. Soweit von der/dem Erziehungsberechtigten eine solche Anweisung nicht erfolgen kann, wird dieser innerhalb von 3 Wochen nach Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen den ihr/ihm bekannt gegebenen Eigenanteil auf das Konto des Bundes bei der BAWAG P.S.K., IBAN: AT87 0100 0000 05130102 überweisen. 2.4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die digitalen Endgeräte an die Schülerinnen und Schüler von den Klassenvors