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Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarungen, Transportversicherung gem. § 451 g HGB
August 3rd, 2010
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    August 3rd, 2010

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarung und Transportversicherung gem. § 451 g HGB
February 6th, 2007
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    February 6th, 2007

Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.