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Abonnementbedingungen Spielzeit 2022/2023
Abonnementbedingungen • June 2nd, 2022

Der Abonnent verpflichtet sich, den gebuchten Platz für die Dauer des Abonnementvertrages abzunehmen und den Abonnementpreis fristgerecht zu zahlen. Mit der Zusendung des Abonnementausweises erfolgt auch die Rechnungslegung. Der Gesamtpreis bzw. die erste Abonnementrate (je nach Vereinbarung) des Abonne- ments wird zum 30. September fällig, die zweite Rate zum 28. Februar der jeweiligen Spielzeit. Bei Ratenzah- lung erhält der Abonnent im Februar keine gesonderte Rechnung. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Mecklenburgischen Staatstheaters bei der Sparkasse Schwerin (IBAN: DE62 1405 2000 0301