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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • July 31st, 2020

Seit dem 11. Oktober 2017 erlaubt die Gutachterausschussverordnung benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises, einen gemeinsamen Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen zu bilden. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, um die Bearbeitungsqualität der Gutachten sowie die Validität der Datenbasis für Bodenpreise zu verbessern. Die Stadt Künzelsau und die Gemeinde Dörzbach, die Stadt Forchtenberg, die Stadt Ingelfingen, die Stadt Krautheim, die Gemeinde Kupferzell, die Gemeinde Mulfingen, die Stadt Niedernhall, die Gemeinde Schöntal, die Stadt Waldenburg und die Gemeinde Weißbach (im Folgenden beteiligte Gemeinden/Städte) schließen zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau aufgrund von § 1 Abs. 1 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg in der Fassung vom 11.12.1989, zuletzt geändert am 26. November 2017, nach den Vorschiften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§§ 1, 25 GKZ) in d