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April 20th, 2015
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    April 20th, 2015

Richtliniezur• Ausfertigung von Vertrag VII.15.StB (Verkehrsanlagen)• Ausfertigung von Anlage VII.15.2.StB zu § 6 des Vertrages• Anwendung der Anlage VI.1 (AVB) VorbemerkungenDie Vergabe freiberuflicher Leistungen hat nach Maßgabe des VHF Bayern zu erfolgen. Soweit im Vertrag und in den Anlagen Festlegungen zu treffen sind, sind in den dazu vorgesehenen Fel- dern Ankreuzungen vorzunehmen und bei Leerzeilen entsprechende Eintragungen zu machen. Sofern von den Vorgaben abgewichen werden soll, ist dies gemäß I.6 A Nr. 2 VHF immer rechtzeitig mit der Fachaufsicht abzustimmen. 1. Vertrag Verkehrsanlagen (VII.15.StB) Vertrags- abschluss Allgemein darf eine Kostenverpflichtung für Planungsleistungen nur insoweit eingegangen werden, wie dies durch entsprechende Haushaltszuweisungen gedeckt ist. Wenn dazu ein freiberuflich tätiger Ingenieur eingeschaltet werden soll, ist das Vertragsmuster Verkehrsan- lagen zu verwenden. Dem freiberuflich Tätigen sind mit dem Vertragsentwurf eine Ausferti- gun