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Ergänzende Bedingungen
May 3rd, 2007
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    May 3rd, 2007

Bisher erfolgten der Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizität“ (AVBEltV). Auch mit Sonderkunden wurde oft die AVBEltV als Vertragsgrundlage vereinbart oder entsprechende Regelungen getroffen. Die AVBEltV wurde mit Wirkung zum 08. November 2006 durch die „Verordnung über All- gemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver- sorgung in Niederspannung“ (NAV) vom 29. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Seiten 2477 ff) abgelöst. Diese regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwer- ke (nachfolgend Netzbetreiber genannt) jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschlie- ßen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Die NAV ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss (Netzanschlussvertrag) und die Anschlussnutzung (Anschlussnutzungsvertrag) in Niederspannung.