ContractSeptember 18th, 2024
FiledSeptember 18th, 2024ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR EIN-ZELVERWAHRUNG 1. GeltungsbereichDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein AG (im Fol- genden: „Verwahrer“) gelten für sämtliche zwischen dem Verwahrer und den Kunden als Verbrauchern oder Unterneh- mern (im Folgenden: „Depotinhaber“) geschlossenen Ver- wahrungsverträge für die Einzelverwahrung von Edelmetal- len. Für den Vertragsschluss ist ausschliesslich die im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwahrungsvertrags gültige Fassung der AGB massgeblich. Änderungen der gültigen AGB werden auf der Internetseite des Verwahrers (www.ozl.li) publiziert und erlangen somit Gültigkeit. Eine Zustellung und Informa- tion an den Depotinhaber sind nicht erforderlich für die Gül- tigkeit. 2. VertragsabschlussDer Vertragsabschluss kommt mit gegenseitiger Unterzeich- nung des Verwahrungsvertrags zwischen dem Verwahrer und dem Depotinhaber sowie der tatsächlichen Übergabe der Edelmetalle/-steine zur Einzelve