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Abstimmungsvereinbarung
April 9th, 2008
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    April 9th, 2008

Der Systembetreiber betreibt in der Bundesrepublik Deutschland zur flächen-deckenden Ent- sorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen ein System im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 1 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungs- verordnung - VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl I S. 2379). Ein derartiges System ist gem. § 6 Abs. 3 S. 4 ff. VerpackV auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Bereich es eingerichtet wird, abzustimmen. Der Text dieses Vertrages gibt den Inhalt der zwischen den Parteien erfolgten Abstimmung abschließend wieder.