RAHMENVERTRAGJuly 5th, 2021
FiledJuly 5th, 2021Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragsdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.
RAHMENVERTRAGAugust 4th, 2020
FiledAugust 4th, 2020Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.
RAHMENVERTRAGAugust 4th, 2020
FiledAugust 4th, 2020Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.
RAHMENVERTRAGJanuary 17th, 2019
FiledJanuary 17th, 2019Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.
RAHMENVERTRAGJuly 12th, 2018
FiledJuly 12th, 2018Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.