HANDWERKSKAMMER NIEDERBAYERN · OBERPfALZNovember 21st, 2006FiledNovember 21st, 2006G Der Ausbildende gewährt dem Umschüler Urlaub nach den jeweils geltenden tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen.
G Der Ausbildende gewährt dem Umschüler Urlaub nach den jeweils geltenden tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen.