Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2019Arzneimittelvereinbarung • February 25th, 2019
Contract Type FiledFebruary 25th, 2019Für das Jahr 2019 wird als Ausgabenvolumen nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGB V der kollektivvertragliche Anteil an dem nach Anlage 1 berechneten Betrag von 5.435,970 Mio. € vereinbart. Die Vertragspartner sehen damit die Rahmen- vorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V vom 01. Okt. 2018 als erfüllt an. Die Fest- stellung des kollektivvertraglichen Anteils nach Satz 1 erfolgt nachträglich an- hand der mittleren Einschreibequoten in Vollversorgungsverträge im Jahre 2019.