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Märkische Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH
January 11th, 2019
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    January 11th, 2019

Betrieb eines Freizeit- und Ausstellungsparks, einschließlich der Erwerb dafür erforderlicher Grundstücke, die Errichtung, Verwaltung und Bewirtschaftung für den Betrieb erforderlicher Ge- bäude und Nebeneinrichtungen auf zu erwerbenden Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten, die Vorbereitung und Durchführung von kulturellen und sonstigen Veranstaltungen der Freizeitgestaltung sowie Messen und Ausstellungen aller Art, die Vermietung oder Verpachtung eigener Einrichtungen an Dritte zur Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Freizeitge- staltungen. Die Gründung von Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, die Beteiligung an oder der Erwerb von Unternehmungen ist mit Ausnahme der Gründung einer Betreibergesell- schaft für einen Bauernmarkt nicht zulässig.