HESSISCHER LANDTAGErbbaurechtsvertrag • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Am 12.08.2010 hat das Land Hessen mit der EBS einen Erbbaurechtsvertrag über die Folgenutzung der Altliegenschaften des Amts- und Landgerichts in der Gerichtsstraße 2 in Wiesbaden abgeschlossen. Mit Schreiben vom 28.10.2010 hat Staatsminister Dr. Schäfer dem Haushaltsausschuss des Hes- sischen Landtags über dessen Vorsitzenden die Rahmenbedingungen dieses Erbbaurechtsvertrages zusammenfassend zukommen lassen. In dem Erbbau- rechtsvertrag ging es laut dieser Zusammenfassung unter anderem um die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus, einen zu errichtenden Neubau inklusive Tiefgarage, eine Garantieerklärung des Landes und Kosten für Schadstoffbeseitigung und -entsorgung sowie Abriss von Gebäuden. Außer- dem sind nach Darstellung des Finanzministers Regelungen zu einem Heim- fallrecht und Entschädigungen in dem Vertrag enthalten.