Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein), DüsseldorfPrüfvereinbarung • July 17th, 2001
Contract Type FiledJuly 17th, 2001Die Vertragspartner haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden.