Common Contracts

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December 13th, 2023
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Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs hat die Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen geeignete Gegenparteien, professionelle Kunden und Kleinanleger, wie jeweils in der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils geltenden Fassung, "MiFID II") definiert, sind, und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen geeignet sind, einschließlich Anlageberatung, Portfolioverwaltung, beratungsfreies Geschäft und reines Ausführungsgeschäft. Jede Person, die die Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt, (ein "Vertreiber") sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen, wobei ein der MiFID II unterliegender Vertreiber jedoch dafür verantwortlich ist, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch 55Übernahme oder Ausarbeitung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs)

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May 5th, 2023
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