Final Terms1December 13th, 2023
FiledDecember 13th, 2023Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs hat die Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen geeignete Gegenparteien, professionelle Kunden und Kleinanleger, wie jeweils in der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils geltenden Fassung, "MiFID II") definiert, sind, und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen geeignet sind, einschließlich Anlageberatung, Portfolioverwaltung, beratungsfreies Geschäft und reines Ausführungsgeschäft. Jede Person, die die Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt, (ein "Vertreiber") sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen, wobei ein der MiFID II unterliegender Vertreiber jedoch dafür verantwortlich ist, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch 55Übernahme oder Ausarbeitung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs)
Final Terms1May 5th, 2023
FiledMay 5th, 2023