Pläne & VerträgeÜberlassungsvertrag • April 28th, 2020
Contract Type FiledApril 28th, 2020Schon 1977, als der Überlassungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) und dem LVL e.V. geschlossen wurde, war vereinbart, dass der Vertrag gekündigt werden kann – nämlich unter anderem, wenn „das gesamte vermietete Gelände oder Teilflächen von der Stadt Lüneburg für die Schaffung von Industrie oder Wohngebieten benötigt werden und es zu einem Verkauf von Flächen vom Bund an die Stadt kommt“. 1986 ist die Hansestadt als neuer Eigentümer der Flächen in diesen Vertrag eingestiegen.