Schweizer Rheintransport-Bedingungen (SRTB) 2002January 14th, 2009
FiledJanuary 14th, 2009fehlbare Absender und Empfänger dem Frachtführer und den übrigen Ladungsbeteiligten für alle daraus entstehenden Verzögerungen, Schäden, Kosten, Bussen und Nachteile sowie für geschuldete Liegegelder.