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VERTRAG
January 5th, 2018
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    January 5th, 2018

Zur umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Strom betreibt der Anlagenbetreiber eine hoch- effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage. Rechtliche Basis zur Regelung der Einspeisebedingungen ist das Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz,im Folgenden „KWKG“ genannt) vom 21.12.2015 in seiner jeweils geltenden Fassung. Auf dieser Grundlage vereinbaren die Vertragspartner: