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Hamburg, 12.12.2019
Erbbaurechtsvertrag • December 11th, 2019

GÖRG berät Stadt Hamburg bei neuem Erbbaurechtsvertrag für denFlughafen GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat unter Leitung ihrer Partner Dr. Christoph Mönig und Dr. Sergio Bińkowski die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, beim Abschluss eines neuen Haupterbbaurechtsvertrages für den Hamburg Airport Helmut Schmidt beraten. Der bisherige Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1970 wäre in Kürze ausgelaufen, durch das neue Vertragswerk erhält die Flughafen Hamburg GmbH als Erbbauberechtigte Planungssicherheit bis 2080. Die Hamburgische Bürgerschaft hat dem Erbbaurechtsvertrag Anfang Dezember zugestimmt. Das Erbbaurecht betrifft eine Fläche von mehr als fünf Millionen Quadratmetern mit einem anfänglichen Erbbauzins von 11,6 Mio. EUR p.a. Es handelt sich damit um den mit Abstand sowohl finanziell als auch flächenmäßig größten Erbbaurechtsvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Erbbaurechtsvertrag zählt zu einem de