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Vereinbarung
October 8th, 2010
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    October 8th, 2010

Versicherungsunternehmen, die dem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören, sind verpflichtet, Beiträge an den Sicherungsfonds zu leisten. Die laufenden Jahresbeiträge betragen insgesamt für alle dem Sicherungsfonds angehörenden Lebensversicherer 0,2‰ der Summe ihrer versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis 1‰ der versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen erreicht sind. Darüber hinaus können Sonderbeiträge bis zur Höhe von 1‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erhoben werden, wenn dies zur Durchführung der Aufgaben des gesetzlichen Sicherungsfonds erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Sicherungsfonds- Finanzierungs-Verordnung (Leben) – SichLVFinV - vom 11. Mai 2006 (BGBl. I S. 1172) in der jeweils geltenden Fassung).