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Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen • July 13th, 2017

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) empfiehlt Eisenbahninfrastrukturunter- nehmen die nachstehenden „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (NBS-AT)“ unverbindlich zur Verwendung für die gesamte Geschäftsverbindung mit Zugangsberech- tigten, die sich aus der Nutzung von Serviceeinrichtungen und der Erbringung von Leistungen ergibt. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Nutzungsbedingungen zu ver- wenden.