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GESELLSCHAFTSRECHT – GR05 Stand: Mai 2017 Ihr AnsprechpartnerAss. Georg Karl E-Mailgeorg.karl@saarland.ihk.de Tel.(0681) 9520-610 Fax(0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG)
May 3rd, 2017
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    May 3rd, 2017

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Be- trieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie be- steht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben gibt es nicht. Gesellschafter kön- nen natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sein. Sind nur Gesellschaften mit beschränkter Haftung persönlich haftende Gesellschafter, so entsteht eine GmbH & Co. KG. Dies ist keine eigene Rechtsform, sondern der Rechtformzusatz macht nur deutlich, dass es sich bei dem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesell- schafter um eine GmbH handelt, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist.