WiderrufsrechtOctober 31st, 2014
FiledOctober 31st, 2014Wurde die Mietsache vor Mietvertragsabschluß nicht vom Mieter besichtigt und wird der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien außerhalb von Geschäftsräumen des Vermieters unterzeichnet, steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ § 312 Abs. 4, 312g und 355 BGB zu, sofern es sich beim Vermieter um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.