VergütungsvereinbarungJanuary 30th, 2021
FiledJanuary 30th, 2021In obiger Sache wird in Abweichung vom Vergütungsverzeichnis (VV) als Anlage 1 zum Rechts- anwaltsvergütungsgesetz (§ 2 II, 13 RVG) für die erste Instanz folgende, gegebenenfalls über den gesetzlichen Gebührenrahmen hinausgehende Rechtsanwaltsvergütung, mindestens jedoch die gesetzlich zulässige mittlere Rechtsanwaltsvergütung vereinbart: