zur Einrichtung und den Betrieb eines Befehlsstellensystem.Nutzungsvereinbarung • June 26th, 2020
Contract Type FiledJune 26th, 2020Auf der gesetzlichen Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) sind die Träger des Brandschutzes zur Anwendung der FwDV-100 verpflichtet. Demnach ist die Einsatzleitung vor Ort für die Dokumentation und insbesondere für die Lagedarstellung zuständig. Zu diesem Zweck stellt die Leitstelle Lausitz Führungsmittel zur Verfügung, die zusammenfassend als Befehlsstellensystem bezeichnet werden und aus folgenden Komponenten bestehen:
zur Einrichtung und den Betrieb eines Befehlsstellensystem.Nutzungsvereinbarung • June 26th, 2020
Contract Type FiledJune 26th, 2020Auf der gesetzlichen Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) sind die Träger des Brandschutzes zur Anwendung der FwDV-100 verpflichtet. Demnach ist die Einsatzleitung vor Ort für die Dokumentation und insbesondere für die Lagedarstellung zuständig. Zu diesem Zweck stellt die Leitstelle Lausitz Führungsmittel zur Verfügung, die zusammenfassend als Befehlsstellensystem bezeichnet werden und aus folgenden Komponenten bestehen: