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BERATUNGSVERTRAG
September 19th, 2017
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    September 19th, 2017

Die Klientin/der Klient nimmt bei der Beraterin eine psychologische/psychosoziale Beratung (ein Coaching oder eine Supervision) in Anspruch. Gegenstand des Beratungsvertrages ist ein von der Klientin/dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klientin/Klient und Beraterin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden.