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Bestimmungen für die Benützung von Kreditkarten für Privatpersonen der Migros Bank AG
April 22nd, 2021
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    April 22nd, 2021

«Herausgeberin») herausgegebenen Kreditkarten für Privatpersonen (nachfolgend «Karte(n)»), sofern für ein spezifisches Kartenprodukt keine abweichenden Regelungen bestehen, und regeln das Kredit­ kartenverhältnis zwischen der Herausgeberin und dem Kontoinhaber (nachfolgend «Vertragsverhältnis»). Die Karte(n) werden als Haupt­ karte(n) vom Kontoinhaber als Antragsteller beantragt. Zusatzkarten können vom Kontoinhaber oder von diesem zusammen mit einer Drittperson als Antragsteller einer Zusatzkarte beantragt werden.