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April 11th, 2019
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    April 11th, 2019

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1. Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen 1.1 Für die Bestellungen der KRONOSPAN GmbH Lampertswalde, Kronochem GmbH, Kronoflooring GmbH, KRONOSPAN GmbH Sandebeck, KRONOSPAN GmbH Bischweier, SPRELA GmbH Spremberg (im Folgenden „KRONOSPAN“ genannt) beim Lieferanten und die aufgrund solcher Bestellungen zustande kommenden Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur dann, wenn KRONOSPAN sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 1.2 Die Geltung von zusätzlichen oder diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Lieferanten ist auch dann ausgeschlossen, wenn KRONOSPAN diesen nicht widersprochen hat oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferungen des Lieferanten vorbehaltlos angenommen hat. 1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen über die