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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3
Wegenutzungsvertrag • August 14th, 2019

Die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe macht bekannt, dass sie am 01.07.2019 einen Wegenutzungsvertrag zum Betrieb des örtlichen Stromnetzes nach Maßga- be des § 46 EnWG für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren mit der Netzgesellschaft GmbH & Co. KG Bad Homburg v.d. Höhe abgeschlossen hat. Die Netzge- sellschaft ist von einer Bietergemeinschaft, bestehend aus Stadtwerke Bad Homburg v.d. Höhe, Oberhessi- sche Versorgungsbetriebe Aktiengesellschaft (OVAG) und Süwag Energie AG, gegründet worden. Diese Bietergemeinschaft hat sich im Wettbewerb um die Energiekonzession durchgesetzt, da ihr Angebot für die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe gemäß § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG die Zielsetzungen des § 1 EnWG am besten umgesetzt hat.