Teilnahme- und Geschäftsbedingungen OEGES OSDG Jahrestagung 2015October 15th, 2014
FiledOctober 15th, 2014Um für die Teilnahme an der Ausstellung/Sponsoring in Betracht zu kommen, muss der Anmeldeantrag ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen rechtzeitig an uns übermittelt werden. Dadurch entsteht jedoch noch kein Anspruch auf Teilnahme an der Ausstellung/ Sponsoring, sondern erst dann, wenn das Organisationssekretariat eine schriftliche Bestätigung an den Aussteller/Sponsor geschickt hat. Im Falle der Teilnahme ist der Aussteller/Sponsor an die im Aussteller/Sponsoring-Prospekt sowie auf den Anmeldeformularen für Ausstellung/Sponsoring angeführten Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gebunden. Das Organisations- sekretariat behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.