Verwaltervertrag für WohnungseigentumsanlagenVerwaltervertrag • March 31st, 2010
Contract Type FiledMarch 31st, 2010Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und TeileigentÄmern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemÅÇe Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter. Nach Ñ 20 WEG kann deshalb die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden.