AnwendungsbereichRichtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung • September 21st, 2007
Contract Type FiledSeptember 21st, 2007Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 92 Abs. 1 NGO). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (§94 NGO) bleibt unberührt.