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Anwendungsbereich
Richtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung • September 21st, 2007

Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 92 Abs. 1 NGO). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (§94 NGO) bleibt unberührt.