Zusatzvereinbarung zum Vertrag nach Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im AuftragZusatzvereinbarung Zur Auftragsverarbeitung • September 18th, 2019
Contract Type FiledSeptember 18th, 2019In Ergänzung des zwischen den Parteien am Datum des Vertragsschlusses geschlossenen Vertrages zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung unterwirft sich der Auftragsverarbeiter den gesetzlichen Regelungen des KDG. Die Unterwerfung erstreckt insbesondere auf § 31 Abs. 2 KDG.