Common Contracts

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für die Beamtinnen, Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne wissenschaftliche Hilfskräfte) sowie Auszubildenden
December 12th, 2017
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    December 12th, 2017

Die Gleitzeitordnung bietet den Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden die Möglichkeit, Dienstbeginn, Pausen und Dienstende in gewissen Grenzen selbst zu bestimmen und fördert durch diese Flexibilisierung der Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Die den Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszu- bildenden hierdurch eingeräumte Freizügigkeit in der Wahl der Dienststunden setzt ein besonderes Maß an Verantwortung voraus und darf nicht zu einer Beeinträchti- gung des Dienstbetriebes führen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Verantwortungs- bewusstsein und die Wahrnehmung von Führungsverantwortung machen einen weitgehenden Verzicht auf starre Regelungen möglich.