BürgschaftenFebruary 9th, 2016
FiledFebruary 9th, 2016Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz Bürgschaf- ten. Sie sollen in erster Linie dazu dienen, gewerblichen Unter- nehmen, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen sowie Existenzgründungen zu ermöglichen. Dabei ist die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplät- ze von besonderem Gewicht.