Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung Und Personalvermittlung Sample Contracts

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung, Stand Oktober 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung Und Personalvermittlung • September 25th, 2020

Die zur Elsen-Unternehmensgruppe gehörige CONLOG GmbH & Co KG stellt auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungs- vertrages dem Auftraggeber Zeitarbeitnehmer zur Verfügung. Die CONLOG GmbH & Co. KG ist im Besitz einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und ist Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), dessen Tarifvertrag mit der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit auf die Arbeitsverhältnisse angewendet wird.