BerechtigungsnachweisBerechtigungsnachweis • May 2nd, 2017
Contract Type FiledMay 2nd, 2017Der Berechtigungsnachweis ist mitzuführen und auf Verlangen dem Fahr- und Aufsichtspersonal auszuhändigen. Auf Verlangen ist die Benutzungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift vom Fahrgast nachzuweisen. Es gilt der HVV-Gemeinschaftstarif. Berechtigungsnachweise, in denen Eintragungen eigenmächtig geändert worden sind, sind ungültig und werden zusammen mit der zugehörigen Fahrkarte eingezogen. Eine Verfolgung im Strafverfahren bleibt unberührt.