Betreuungs- und Promotionsvereinbarung des PromotionszentrumsBetreuungs- Und Promotionsvereinbarung • August 5th, 2024
Contract Type FiledAugust 5th, 2024Die Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten und wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4. PromO zwischen Promovierenden und Betreuenden geschlossen. Das Betreuungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme in das Promotionszentrum und endet mit der Austragung aus der Promotionsliste. Sie regelt keine personal- oder arbeitsrechtlichen Aspekte aus einem etwaigen Arbeitsverhältnis zwischen den die Betreuungsvereinbarung schließenden Personen und begründet keine einklagbaren Rechtspositionen