Netzzugangsbedingungen Sample Contracts

Netzzugangsbedingungen der Main-Kinzig Netzdienste GmbH
Netzzugangsbedingungen • March 16th, 2023

• „Marktgebiet XY“ bezieht sich auf die im Internet unter www.mainkinzignetzdienste.de/Netzbeschreibung genannten Marktgebiete

Netzzugangsbedingungen der
Netzzugangsbedingungen • October 30th, 2013
Netzzugangsbedingungen
Netzzugangsbedingungen • August 22nd, 2022

Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System) gemäß Anlage 1 zur Kooperationsvereinbarung ("KoV") zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 12. August 2022 („AGB Ein- und Ausspeisevertrag“)

Ergänzende Netzzugangsbedingungen der WINGAS TRANSPORT GmbH
Netzzugangsbedingungen • March 16th, 2023

Die WINGAS TRANSPORT GmbH (nachfolgend WINGAS TRANSPORT genannt) ist am 1. September 2006 der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 19. Juli 2006 (nach- folgend „Kooperationsvereinbarung“ genannt) beigetreten.

Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Zittau GmbH Stand: 01.05.2007
Netzzugangsbedingungen • May 23rd, 2007

Die Netzzugangsbedingungen entsprechen der Anlage 3 der Änderungsfassung der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 25.04.2007. Die Stadtwerke Zittau GmbH bieten bereits ab 01.05.2007 den Zugang zu ihrem Netz auf Basis dieser Netzzugangsbedingungen an.

Netzzugangsbedingungen
Netzzugangsbedingungen • August 21st, 2007
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER EISENBAHNINFRASTRUKTUR MGB (MGI & MGV)
Netzzugangsbedingungen • November 16th, 2017
Netzzugangsbedingungen des XY
Netzzugangsbedingungen • December 6th, 2006
Netzugangsbedingungen der AVU Netz GmbH, Stand: 01.10.2007
Netzzugangsbedingungen • February 11th, 2008

Vorbemerkung: Die nachfolgenden ab 01.10.2007 anwendbaren Netzzugangsbedingungen (NZB) beruhen auf der Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 25.04.2007 (KoV II). Die kursiv gedruckten Regelungen finden für Verträge des örtlichen Verteilnetzbetreibers (wie etwa den Lieferantenrahmenvertrag oder einen Einspeisevertrag bei dezentraler Einspeisung in das örtliche Verteilnetz) keine Anwendung und sind nicht auf- geführt. Ergänzungen zu den nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung vorgesehen Netzzugangsbedingungen sind fett gedruckt.

Anlage 1
Netzzugangsbedingungen • March 31st, 2009

Es gelten die folgenden Definitionen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder sich aus dem Sachzusammenhang ergibt. Für Begriffe, die im Folgenden nicht anderweitig definiert werden, gelten die Definitionen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 und der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 in ihrer jeweils gültigen Fassung.