Richtlinie Über Die Annahme Und Verwaltung Von Drittmitteln Sample Contracts

Richtlinie über die Annahme und Verwaltung von Drittmitteln an der Universität Liechtenstein
Richtlinie Über Die Annahme Und Verwaltung Von Drittmitteln • September 10th, 2019

Gestützt auf Art 16 Abs 4 und 18 Abs 4 der Statuten sowie in Einklang mit der Eignerstrate- gie erlässt der Universitätsrat auf Antrag des Rektorats folgende Richtlinien: