PRÄAMBEL)Satzung Des Zweckverbandes • October 9th, 2001
Contract Type FiledOctober 9th, 2001Bedingt durch die relativ geringen – und darüber hinaus oft auch bakteriologisch nicht einwandfreien – Wasservorkommen im gesamten Raume des Kreises Neunkirchen, aus denen der stetig steigende Trink- und Brauchwasserbedarf auf die Dauer wohl in keiner Gemeinde gedeckt werden kann, haben der Kreis Neunkirchen (vertreten durch den Landrat) sowie die in § 1 der Satzung genannten Stadt- und Landgemeinden des Kreises (vertreten durch die Bürgermeister) im Einvernehmen mit ihren Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten in der „Konstituierenden Versammlung“ am 18. Juni 1952 einstimmig beschlossen:
Satzung des Zweckverbandes "civitec“ Zweckverband Kommunale InformationsverarbeitungSatzung Des Zweckverbandes • January 22nd, 2019
Contract Type FiledJanuary 22nd, 2019in der Fassung der Genehmigung vom 12. Dezember 1997, zuletzt geändert durch die 9. Än- derungssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2019 in Kraft getreten am 15. Januar 2019.
PräambelSatzung Des Zweckverbandes • December 6th, 2019
Contract Type FiledDecember 6th, 2019Die beteiligten kirchlichen Körperschaften wollen die Vernetzung untereinander intensivieren und in allen Arbeitsbereichen gleichartige Dienstleistungen anbieten. Daher gründen sie diesen Zweckver- band als Körperschaft des kirchlichen und öffentlichen Rechtes und entscheiden sich damit für eine angemessene effiziente Organisation mit zentraler Steuerung.
VerbandsmitgliederSatzung Des Zweckverbandes • May 2nd, 2018
Contract Type FiledMay 2nd, 2018Die Städte und Gemeinden Bedburg-Hau, Goch, Kalkar, Kevelaer, Uedem und Weeze bilden gemäß § 78 des Schulverwaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2005 (GV NRW S 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV NRW Se. 486), in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV NW S. 621), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom