Ergänzende Bedingungen-Definition

Ergänzende Bedingungen. “ (oder „Supplement“) bezeichnet die produktspezifischen ergänzenden Geschäftsbedingungen, die für den Cloud Service gelten und in einer Order Form referenziert werden.
Ergänzende Bedingungen. “ bezeichnet die separaten Bedingungen, die für Produkte oder Services gemäß der beigefügten Anlage, gemäß den Angaben in einer Bestellung oder gemäß anderweitiger Vereinbarung durch die Vertragsparteien gelten.
Ergänzende Bedingungen. “ sind zusätzliche Bedingungen, die für ein bestimmtes Angebot gelten, wie sie hier beigefügt sind oder in einem Einzelvertrag zu Grunde gelegt oder referenziert werden.

Examples of Ergänzende Bedingungen in a sentence

  • Diese Vereinbarung kann nicht geändert werden, außer durch Ergänzende Bedingungen oder anderweitig (i) in schriftlicher Form durch handschriftliche Unterschriften oder elektronische Unterschriften von autorisierten Vertretern beider Parteien oder (ii) über einen Online-Mechanismus , der von Siemens ausdrücklich zu diesem Zweck eingerichtet wurde.


More Definitions of Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen. “ (oder „Supplement“) bezeichnet die produktspezifischen ergänzenden Geschäftsbedingungen, die für den Cloud Service gelten und im Service Schedule referenziert werden.
Ergänzende Bedingungen. “ bezeichnet die ergänzenden Geschäftsbedingungen, die für den Digital Interconnect Service gelten und in einer Order Form enthalten sind.
Ergänzende Bedingungen. “ bezeichnet die separaten Bedingungen, die für Produkt- oder Serviceangebote von SISW gemäß der beigefügten Anlage, gemäß den Angaben in einem Order Form oder gemäß anderweitiger Vereinbarung durch die Vertragsparteien gelten.

Related to Ergänzende Bedingungen

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Vertrag bezeichnet die Gesamtheit von Rechten und Pflichten der PAR- TEIEN, welche sich je nach Einzelfall er- geben aus (a) dem ANGEBOT, (b) die- sen AGB HOTLINE, (c) der AVV und (d) den sonstigen im ANGEBOT referenzier- ten Anlagen; der VERTRAG kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Gegenzeichnung durch die GE- SELLSCHAFT gegenüber dem KUN- DEN zustande; "CONTRACT" means the entirety of the rights and obligations of the PARTIES arising, as the case may be, from (a) the OFFER, (b) these GTC HOTLINE, (c) the DPA and (d) the other annexes refer- enced in the OFFER; the CONTRACT shall be concluded by written order con- firmation or countersignature by the COMPANY vis-à-vis the CUSTOMER;

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.