Mehrarbeit-Definition

Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die teilzeitbeschäftigte Ärzte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von vollbeschäftigten Ärzten (§ 7 Abs. 1 Satz 1) leisten.
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer über die ver- einbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ei- nes Vollbeschäftigten (§ 8 Abs. 1 Satz 1) leistet.
Mehrarbeit. Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich angeordnet werden.*) Arbeitszeitaufzeichnungen: Die Arbeitszeit ist von der Arbeitnehmerin bzw vom Arbeitnehmer aufzuzeich- nen. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Die Arbeitnehmerin bzw der Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.*)

Examples of Mehrarbeit in a sentence

  • Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden.

  • Das Ausmaß der Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit (bei bisher 40 Stunden 1 Stunde in jeder Woche) ist Mehrarbeit; diese Mehrarbeit wird auf das erlaubte Überstundenausmaß nicht angerechnet.

  • Für die Anordnung von Mehrarbeit gelten dieselben Bestimmungen wie für die Anordnung von Überstunden nach § 6 Abs.

  • Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entge- gen.

  • Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich angeordnet werden.


More Definitions of Mehrarbeit

Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monat- liche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.
Mehrarbeit ist jede geleistete Arbeit, die über diejenige tägliche Ar- beitszeit hinausgeht, die sich aus den Vereinbarungen gem. § 5 MTV ergibt.
Mehrarbeit ist auf das Überstundenkontingent nicht anzurechnen. Das gilt auch im Fall der Durchrechnung der Normalarbeitszeit gemäß § 19.
Mehrarbeit ist die im Zeitraum gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 nicht ausgeglichene Überschreitung der regelmäßigen Rahmenarbeitszeit oder – bei unregel- mäßiger Arbeit gem. § 7 Abs. 2 – die angeordnete oder nachträglich aner- kannte Überschreitung der durch Dienstplan eingeteilten Arbeitszeit. Auch für Mehrarbeit sind die Regelungen gem. § 7 Abs. 2d) zu beachten.
Mehrarbeit ist die Arbeitszeit oberhalb der jeweils geltenden, vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit nach § 3, Ziffern 1. und 2. sowie nach § 5, Ziffern 2. und 3. Teilzeitarbeitnehmer(innen) werden bezüglich Mehrarbeit wie Vollzeitarbeitnehmer(innen) behandelt.
Mehrarbeit ist die ab der 41. Wochenarbeitsstunde geleistete Arbeitszeit.
Mehrarbeit ist die über die regelmäßige mo- natliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.