Vergütung bedeutet die auf die Services anwendbare Vergütung.
Vergütung ist der zwischen den Parteien vereinbarte Preis für das Nutzungsrecht des Softwareprodukts/der Softwareprodukte und/oder die Dienste, wie im Angebot bezeichnet.
Vergütung. “ bezeichnet jegliche Vergütungen, die vom Provider im Rahmen dieses Vertrags zu zahlen sind, einschliesslich der Nettonutzungsvergütung, etwaigen wiederkehrenden Vergütungen, Supportvergütung und etwaige Mindestvergütung, die im Rahmenvertrag oder in dazugehörigen Anlagen, Anhängen, Schedules oder Order Forms angegeben sind.
Examples of Vergütung in a sentence
Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen.
Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt.
Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist.
Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung.
More Definitions of Vergütung
Vergütung. Die Leistungen in Besonderen Wohnformen werden vergütet durch
a) Maßnahmepauschalen nach Hilfebedarfsgruppen zur Abdeckung der Un- terstützungsleistungen,
b) eine Grundpauschale zur Abdeckung der Leistungen für Geschäftsführung, Leitung, Organisation und Verwaltung der Besonderen Wohnform sowie anteiliger Sachkosten und c) einen Investitionsbetrag zur Abdeckung der Kosten, die der und Ausstat- tungen der Fachleistungsflächen zuzurechnen sind, d) eine angebotsbezogene Ergänzungspauschale für Nachtbereit- schaft/Nachtdienst. e) durch Ergänzungsbetrag nach § 42a Abs. 6 SGB XII, bei Überschreitung der oberen Angemessenheitsgrenze der Mietkosten. Leistungstyp 10 Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung
1. Kurzbeschreibung/ Begriff/ Rechtsgrundlage Betreutes Wohnen ist ein Leistungsangebot der Eingliederungshilfe gem. § 90 SGB IX in Verb. mit § 113 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB IX in Verb. mit § 78 Abs. 1 und 2 SGB IX für den Personenkreis erwachsener Menschen mit psychischer Erkrankung nach § 99 SGB IX in Verb. mit § 53 SGB XII nach § 2 der Verordnung zu § 60 SGB XII, in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung, die in einer Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und der Förderung und Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedürfen. Diese Rechtsgrundlage findet Anwendung in der Gestaltung der Leistungen unter den Bedingungen des Landesrahmenvertrags für das Land Bremen. Die Unterstützung findet im Wesentlichen entweder in der eigenen Wohnung des Menschen mit psychischer Erkrankung oder in einer Wohnung oder einer Wohngemeinschaft statt, deren Vermieter auch der Leistungserbringer des Betreuten Wohnens sein kann.
2. Personenkreis Betreutes Wohnen können volljährige Menschen mit einer wesentlichen psychischen Erkrankung erhalten, • deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist, • die mit einer ambulanten psychiatrischen und/oder psychotherapeutischen Behandlung - ggf. mit zusätzlich verordneter ambulanter nichtärztlicher Therapie oder Pflege nicht ausreichend versorgt sind • und die in der Lage sind, einen Teil des Tages und/oder tageweise sowie nachts in der Regel ohne persönliche Unterstützung zu leben.
Vergütung. “ bezeichnet den Preis (Fixpreis, Stundensatz, Servicegebühr usw.) für die vom Leistungserbringer zu er- bringenden Leistungen zuzüglich allfälliger Zuschläge, Mehr- wertsteuer, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Transportkosten, Transportversicherungen, Verpackungen, weiteren Dritt- kosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, Spesen und Reisekosten.
Vergütung. Für die vereinbarte Überlassung der Nutzungsrechte pro Paneel erhält der TEILNEHMER für jedes vollendete Vertragsjahr ab Inbetriebnahme von Unser Kraftwerk im Nachhinein eine fixe Vergütung in Höhe von 3 % per anno des von ihm bezahlten Teilnahmebetrages. Für den Zeitraum zwischen dem Einlangen des Teilnahmebetrages und dem Monatsersten im Monat der Inbetriebnahme von Unser Kraftwerk steht dem TEILNEHMER ebenfalls eine fixe Vergütung in Höhe von 3 % per anno des von ihm geleisteten Teilnahmebetrages zu. Die vorerwähnten Vergütungen sind erstmals ein Jahr nach dem der Inbetriebnahme von Unser Kraftwerk folgenden Monatsersten fällig. Erfolgt zwei Jahre nach Bezahlung keine Übereignung des / der gekauften Paneels / Paneele an den TEILNEHMER, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Punkt 9 zu kündigen.
Vergütung. Der Kunde bezahlt dem Aufbewahrer für die Aufbewahrung eine Vergütung gemäss der aktuellen Edelmetalldepot-Preisliste. Diese Preisliste kann jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden und wird dem Kunden als Anlage 3 mit der Eröffnung des Edelmetalldepots ausgehändigt. Änderungen werden dem Kunden frühzeitig bekanntgegeben. Der Preis berechnet sich aus dem Durchschnittsmarktpreis während der Einlagerungszeit. Der Aufbewahrer hat Anspruch auf Ersatz aller Auslagen, die im Zusammenhang mit der Aufbewahrung der Edelmetalle entstehen.
Vergütung. Mit der vereinbarten Vergütung, die die Kosten der Beförderung und Lagerung einschließt, sind alle nach dem Verkehrsvertrag zu erbringenden Leistungen abgegolten. Nachforderungen für im regelmäßigen Verlauf der Beförderung oder Lagerhaltung anfallende und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhersehbare Kosten können nicht gesondert geltend gemacht werden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Kalkulationsfehler gehen zu Lasten des Kalkulierenden. §§ 412, 418, 419, 491, 492 588 bis 595 HGB und vergleichbare Regelungen aus internationalen Übereinkommen bleiben unberührt.
Vergütung. “ bezeichnet – vorbehaltlich weniger Ausnahmen – sämtliche Honorare und Kosten. Zu diesen Ausnahmen gehören unter anderem: Die Kosten von anfänglichen Verbraucherumfragen und Expertenbefragungen. Diese Kosten werden nach Entstehung als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Kosten für WSC-Produkte und internationale Reisetätigkeit werden projektbezogen besprochen und im Proposal Letter beschrieben.
Vergütung. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Pro in space GmbH mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Pro in space GmbH eine Handling Fee in Höhe von 15 % erheben. Die Vergütung von Pro in space GmbH erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Pro in space GmbH, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Pro in space GmbH ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Pro in space GmbH erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Pro in space GmbH getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Pro in space GmbH für ihre Leistungen verlangte Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.