Vertragsgrundlagen-Definition

Vertragsgrundlagen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Tarife und ggf. sonstigen Bedingungen der
Vertragsgrundlagen. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversor- gung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) in seiner jeweils gültigen Fassung, ist Bestand- teil dieses Vertrages und ist im Internet unter xxx.xxx-xxxxxx.xx veröffentlicht. Es gelten weiterhin die im Internet veröffentlichten „Ergänzenden Bedingungen“ zur NDAV des Netzbetreibers incl. der dort vorgesehenen Preisregelungen (xxx.xxx-xxxxxx.xx).
Vertragsgrundlagen. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für Elektrizitäts- versorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) in seiner jeweils gültigen Fas- sung, ist Bestandteil dieses Vertrages und ist im Internet unter xxx.xxx-xxxxxx.xx veröffentlicht. Es gelten weiterhin die im Internet veröffentlichten „Ergänzenden Bedingungen“ zur NAV des Netzbetreibers incl. der dort vorgesehenen Preisregelungen (xxx.xxx-xxxxxx.xx).

Examples of Vertragsgrundlagen in a sentence

  • Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.

  • Einzelheiten zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen.

  • Hinsichtlich der Vertragsgrundlagen gelten diese Informationen für die Laufzeit des Vertrages und können nicht einseitig durch den Versicherer geändert werden.

  • Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Polizze, allfällige Zusatzvereinbarungen zu Ihrer Polizze, der dem Vertrag zugrunde liegende Tarif, gesetzliche Bestimmungen und die vorliegenden Versicherungsbedingungen.

  • Änderungen der Vertragsgrundlagen beeinflussen die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages nicht.

  • Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen.

  • Diese Vertragsgrundlagen gelten für Verträge mit der Generali Versicherung AG, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0-0 .

  • Sämtliche Bestimmungen der gegenständlichen AGB sowie die darin genannten Vertragsgrundlagen gelten ohne jedwede Einschränkung auch für allfällige Folge- oder Zusatzaufträge.

  • Durch die Einheits- oder Pauschalpreise werden alle Leistungen einschließlich Nebenleistungen des NU abgegolten, die nach den Vertragsgrundlagen zur vollständigen Erreichung des Vertragszweckes notwendig werden.

  • Die Parteien verpflichten sich, erst nach Vertragsschluss vorliegende Vertragsgrundlagen zum Gegenstand eines formgültigen Nachtrages zu diesem Vertrag zu machen.

Related to Vertragsgrundlagen

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.