VollmachtPower of Attorney for Patents, Trade Marks, Designs • April 21st, 2011
Contract Type FiledApril 21st, 2011Die Bevollmächtigten sind insbeson- dere ermächtigt, vor dem Eidgenös- sischen Institut für Geistiges Eigen- tum, vor der Weltorganisation für Geistiges Eigentum und allen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden tätig zu sein und für diese ganze Vollmacht oder einen Teil von ihr einen Untervertreter zu bestellen. Sie sind befugt, alle notwendigen Handlungen für die Erwerbung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte vorzunehmen, abgezweigte Anmel- dungen einzureichen, nach der Eintra- gung der Schutzrechte als bevoll- mächtigte Vertreter zu handeln sowie Anmeldungen und erteilte Schutz- rechte zurückzuziehen. Als Gerichts- stand zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gilt das Geschäfts- domizil der letzteren und schweizeri- sches Recht. Ohne ausdrücklichen Wi- derruf erlischt diese Vollmacht in den in Art. 35 und 405 OR aufgeführten Fällen nicht.