Common use of Kumulierungsverbot Clause in Contracts

Kumulierungsverbot. 1. Die Kumulierung mit Studienstipendien - unabhängig vom Titel aufgrund dessen sie vergeben werden - außer mit jenen, welche von nationalen oder ausländischen Institutionen vergeben werden zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten mit Forschungszwecken, ist verboten.

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Samples: Research Assistant Contract, Rector's Decree for Research Assistant Contract, Rector's Decree for Research Assistant Contract